Mülheim an der Ruhr

Mehr Tempo bei der Digitalisierung Nordrhein-Westfalens

26. Juni 2020

Der Landtag hat heute das Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen sowie das Gesetz zur Digitalisierung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen verabschiedet. Dazu erklärt der innovationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Rainer Matheisen:

„Die Erfahrungen der letzten Monate haben deutlich gezeigt, dass digitale Kommunikation aus dem Leben der meisten Menschen nicht mehr wegzudenken ist. Deshalb erwarten die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zu Recht, dass sie auch mit der öffentlichen Verwaltung in einen digitalen Austausch eintreten können.

Aktuell müssen sie Papieranträge ausfüllen und persönlich vorsprechen. Die NRW-Koalition drückt deshalb mit der heute verabschiedeten Novelle des E-Government-Gesetzes bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung aufs Gaspedal. Anders als von der rot-grünen Vorgängerregierung geplant, werden FDP und CDU die Landesverwaltung bereits bis 2025 vollständig digitalisieren, und nicht erst bis 2031. Darüber hinaus haben wir den Anwendungsbereich des Gesetzes deutlich ausgeweitet. Es sind nun auch die Hochschulen mit einbezogen, damit die Bürgerinnen und Bürger in noch mehr Bereichen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren können.Die NRW-Koalition unterstützt zudem die Kommunen dabei, die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu erfüllen. Danach müssen die Kommunen bis 2022 viele Verwaltungsleistungen in digitaler Form anbieten. Das Land hat Portallösungen wie das Servicekonto.NRW und das Wirtschafts-Service-Portal.NRW entwickelt, welche die Kommunen kostenlos zur Digitalisierung kommunaler Verwaltungsleistungen nutzen können. Die Kommunen in NRW können ihren Bürgerinnen und Bürgern dadurch schneller und mit geringeren Kosten kommunale Verwaltungsleistungen in digitaler Form anbieten.
Darüber hinaus wird mit der Novelle des E-Government-Gesetzes endlich eine gesetzliche Grundlage für Open Data in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Dadurch können Wissenschaftler, Startups oder sonstige Interessierte verstärkt von öffentlichen Stellen gesammelte Daten kostenlos abrufen, diese auswerten und dadurch zur Entwicklung innovativer Lösungen für gesellschaftliche Probleme beitragen."

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Stellungnahme der FDP-Fraktion zur geplanten Wahlkreiseinteilung

Die Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden Peter Beitz zum Antrag der Verwaltung im O-Ton:

ch möchte mit Erlaubnis des Vorsitzenden aus dem Gesetz über die Kommunalwahlen 
im Lande Nordrhein-Westfalen 
(Kommunalwahlgesetz) 
in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 30. Juni 1998 in der aktuell gültigen Fassung vortragen 

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