Mülheim an der Ruhr

FDP fordert: Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung in eine Hand legen

10. September 2020

Die Stadtentwicklung muss nach bzw. in der Corona-Krise komplett neu gedacht werden. Die Mülheimer Innenstadt litt schon vor Corona unter dem Druck des immer weiter steigenden Onlinehandels. Der Verlust von Fachgeschäften hin zu Billigketten ist täglich zu beobachten. Selbst dauerhafte Leerstände sind Normalität geworden. 

Peter Beitz, FDP-Fraktionsvorsitzender stellt die Frage: „Welche Innenstadt will der Mülheimer Bürger, womit kann er sich identifizieren? Wir müssen die Funktion der Innenstadt neu definieren und daran die Anziehungskraft wieder stärken.“

Um eine funktionierende Innenstadt langfristig zu garantieren, muss der Zugriff auf die Flächen und Gebäude gesichert werden. Wichtige, das Innenstadtbild prägende Gebäude oder Blöcke werden erworben. Dies kann nur mit einer breit aufgestellten Stadtentwicklungsgesellschaft funktionieren.Die finanzielle Ausstattung wird über private Anteilseigner und Fördergelder von Bund und Land gestellt, gibt die FDP die Richtung vor.

Nur von den Gebäuden allein wird die Stadt nicht mit Leben erfüllt. Das Leben bringen die Menschen in die Stadt, ist sich die FDP sicher. Wir werden die Frage beantworten müssen, wie es gelingen kann, die Unternehmerschaft, den Handel und die Mülheimer mitzunehmen.

Dies gelingt nur mit einer starken Einheit, die sich um die Innenstadt kümmert. Dies gelingt nicht, das hat die Vergangenheit gezeigt, in geteilter Verantwortung. Am Ende war keiner verantwortlich. Die neue Stadtentwicklungsgesellschaft muss ein starkes Mandat haben. An der Spitze sieht die FDP die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister, der die Bürger in der Stadt motivieren muss, wieder an Mülheim zu glauben. Ein Buchhalter ist hier fehl am Platz.

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Stellungnahme der FDP-Fraktion zur geplanten Wahlkreiseinteilung

Die Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden Peter Beitz zum Antrag der Verwaltung im O-Ton:

ch möchte mit Erlaubnis des Vorsitzenden aus dem Gesetz über die Kommunalwahlen 
im Lande Nordrhein-Westfalen 
(Kommunalwahlgesetz) 
in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 30. Juni 1998 in der aktuell gültigen Fassung vortragen 

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