Mülheim an der Ruhr

FDP: Der Fahndungserfolg ist teuer bezahlt!

24. September 2021

Die FDP-Fraktion in Mülheim begrüßt die zwischenzeitlich gemeldeten 800 „Fahndungserfolge“ der vor nun gut einem Jahr eingerichteten Mülldetektive. Dies entspricht immerhin der Hälfte aller in diesem Zeitraum registrierten Verstöße.

Allerdings ist dies ein sehr teuer erkaufter Erfolg. Nach Ansicht der Liberalen deutlich zu teuer, wie Andre Pütz (Sprecher Umweltpolitik) klarstellt. So kosteten die Mülldetektive den überschuldeten Mülheim an der Ruhr binnen eines Jahres gut 650.000 €.

Außerdem ist der Erfolg der Mülldetektive bei weitem nicht so groß ist wie er auf den ersten Blick erscheint: So wurden von den 800 erfolgreich gestellten Müllsündern gerade einmal 35 Fälle zur Verfolgung an die Verwaltung übergeben. Das ergibt einen Aufwand von fast 18.600 € pro Fall rechnet die FDP-Fraktion aus.„Die Vermüllung der Stadt sieht genauso aus wie ohne Aufpasser, es kostet nur 600.000 € mehr als vorher“, moniert Peter Beitz (FDP-Fraktionsvorsitzender). Die Meldung der MEG, manche bekannte Depotplätze seinen Dank der Detektive nun sauber, spricht also wohl eher für einen Verdrängungseffekt. „Solange das illegale Entsorgen nicht als Chance für neue Kunden sondern als Problem gesehen wird, wird es wilde Müllkippen geben“, erkennt Beitz einen Denkfehler.„Derweil geht es mit der von uns bereits seit längerem geforderten Müllmelde-App nicht spürbar voran“, so Philippa Gerling (Bezirksvertreterin linksruhr). Mit Hilfe der kostenlosen Müllmelde-App kann die MEG Verschmutzungen beseitigen und das ganz ohne Überwachung und teure Mülldetektive. „Die FDP setzt hier auf eine schnellere, kostengünstigere und unbürokratischere Methode, um die Stadt sauber zu halten.“

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Stellungnahme der FDP-Fraktion zur geplanten Wahlkreiseinteilung

Die Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden Peter Beitz zum Antrag der Verwaltung im O-Ton:

ch möchte mit Erlaubnis des Vorsitzenden aus dem Gesetz über die Kommunalwahlen 
im Lande Nordrhein-Westfalen 
(Kommunalwahlgesetz) 
in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 30. Juni 1998 in der aktuell gültigen Fassung vortragen 

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