Mülheim an der Ruhr

Mangen: Opferschutz im Strafverfahren stärken!

14. Oktober 2019

Der Landtag hat sich in der heutigen Plenarsitzung mit dem Opferschutz im Strafverfahren befasst. Auf Initiative der Fraktionen von FDP und CDU soll der Opferschutz im Strafverfahren gestärkt werden. Christian Mangen, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, erklärt dazu:

„Wer Opfer einer Straftat wurde, der verdient die bestmögliche Unterstützung der Gesellschaft und des Staates. Neben den bereits bestehenden Angeboten der Opfer- und Zeugenbetreuung und -beratung steht mit der psychosozialen Prozessbegleitung ein wertvolles Instrument zur Verfügung. Es dient unter anderem dazu, den Opfern schwerer Straftaten eine echte Hilfe und Unterstützung anzubieten und ihnen das Verständnis des Strafprozesses zu erleichtern sowie gleichzeitig Sicherheit und Orientierung zu vermitteln.

Den Freien Demokraten ist es außerdem besonders wichtig, dass die psychosoziale Prozessbegleitung auch die individuellen Belastungen der Verletzten reduziert. Auch im Hinblick auf die Prozessökonomie hat die psychosoziale Prozessbegleitung positive Folgen: Zeugen, die sich in stabiler seelischer Verfassung befinden, sind eher in der Lage, dem für sie oft sehr belastenden Verfahren zu folgen und positiv zu diesem beizutragen.

Mit dem Antrag, dem sich auch die Fraktion der Grünen als Mitantragstellerin angeschlossen hat, soll die psychosoziale Prozessbegleitung bekannter und einfacher zugänglich werden. Das Informationsangebot soll in Nordrhein-Westfalen deshalb in einfacher Sprache und auch in verschiedenen Sprachen bereitgestellt werden. Ziel ist, dass die psychosoziale Prozessbegleitung von mehr Menschen in Anspruch genommen wird. Daher fordern wir neben einer vereinfachten Beantragung auch eine beschleunigte Bearbeitung von Beiordnungsanträgen. Für minderjährige Opfer von Straftaten soll die Beiordnung künftig stets, also auch ohne entsprechenden Antrag erfolgen. Als NRW-Koalition wollen wir Opfern von Straftaten gemeinsam mit der unabhängigen Opferschutzbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen unbürokratisch und schnell helfen.

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Stellungnahme der FDP-Fraktion zur geplanten Wahlkreiseinteilung

Die Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden Peter Beitz zum Antrag der Verwaltung im O-Ton:

ch möchte mit Erlaubnis des Vorsitzenden aus dem Gesetz über die Kommunalwahlen 
im Lande Nordrhein-Westfalen 
(Kommunalwahlgesetz) 
in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 30. Juni 1998 in der aktuell gültigen Fassung vortragen 

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