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Die Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden Peter Beitz zum Antrag der Verwaltung im O-Ton:
ch möchte mit Erlaubnis des Vorsitzenden aus dem Gesetz über die Kommunalwahlen
im Lande Nordrhein-Westfalen
(Kommunalwahlgesetz)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 30. Juni 1998 in der aktuell gültigen Fassung vortragen
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